Verhaltensregeln / Hausordnung
- Der Zutritt zu den Räumen des Spielsalons ist Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr gestattet.
- Besucher haben sich bei Eintritt in den Spielsalon mit einem gültigen Personaldokument bzw. der Loyality card auszuweisen.
- Bei dem ersten Besuch wird der Gast fotografiert.
- Die erhaltenen Daten werden gemäß dem Datenschutzgesetz behandelt.
- Im Spielsalon findet Eine Audio-Video Überwachung statt.
- Die Eintrittskarte, die der Besucher beim Eintritt erhält, ist nicht übertragbar und auf ihr befinden sich persönliche Daten.
- Die Eintrittskarte ist für den jeweiligen Tag gültig und kann für den mehrmaligen Zutritt in die Räume des Spielsalons verwendet werden.
- Der Besucher hat die Eintrittskarte während der gesamten Zeit seines Aufenthaltes im Spielsalon aufzubewahren und hat diese nach Aufforderung dem Personal zu zeigen.
- Besucher haben die Anweisungen des Personals zu beachten und auf deren Aufforderung ein Personaldokument vorzuzeigen.
- Die Geschäftsführung hat die Möglichkeit, Gästen den Zutritt zu dem Spielsalon zu beschränken beziehungsweise zu verbieten, ohne dass sie zur Erläuterung ihrer Entscheidung verpflichtet wäre.
- Eventuelle Streitigkeiten und Unklarheiten im Spielsalon werden durch den Inspektor gelöst. SeineEntscheidungen sind endgültig und es besteht keine Beschwerdemöglichkeit.
- In die Räume des Spielsalons ist das Mitbringen von Waffen, größeren Taschen, Reisetaschen und Aufnahmegeräten verboten.
- Die Garderobe ist zu benutzen.
- Im Spielsalon ist Telefonieren nicht erwünscht.
- Im Spielsalon ist Fotografieren verboten.
- Alkoholisierten Personen ist der Zutritt zu dem Spielsalon nicht erlaubt.
- Im Spielsalon wird in EUR gespielt.
- Die Geschäftsführung erteilt an Spieler keinerlei Darlehen.
- Besucher sind verpflichtet, sich beim Betreten des Spielsalons mit den Verhaltensregeln / Hausordnung vertraut zu machen.
- Auch die auf der Rückseite des Spielzettels aufgeführten Regeln sind Bestandteil der Verhaltensregeln bzw. der Hausordnung.